Ambulante Badekur

Ambulante Vorsorgeleistung

Kurmittelhaus

Eine ambulante Vorsorgeleistung (früher "ambulante Badekur" oder "offene Badekur") können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn ein stationärer Klinikaufenthalt zur Behandlung Ihrer Erkrankung nicht notwendig ist. Die Bewilligung erfolgt, wenn Ihr Befinden durch die gezielte Behandlung unter Ausnutzung ortsgebundener natürlicher Heilmittel verbessert werden kann.
Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Er beurteilt die medizinische Notwendigkeit für Ihre Kur und ist Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse im Allgemeinen die vollständigen Kosten für die badeärztliche Betreuung und die Kosten für die erhaltenen Behandlungen in Höhe von 90 Prozent.

In Abhängigkeit von Ihrem Einkommen besteht auch die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung. Sie erhalten weiterhin einen Zuschuss in Höhe von mindestens 8,00 € bis höchstens 13,00 € pro Kurtag für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe. Die Höhe des Betrages liegt im Ermessen Ihrer Krankenkasse.
In der Regel bewilligt Ihnen Ihre Krankenkasse eine ambulante Vorsorgeleistung (ambulante Kur) für die Dauer von drei Wochen. Weitergehendes Informationsmaterial stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihre Unterkunft wählen Sie nach Ihren Bedürfnissen. Wenn Sie in einem unserer Gästehäuser wohnen möchten, schauen Sie in unser Unterkunftsverzeichnis. Wir bieten Ihnen Voll- oder Halbpension zum Vorzugspreis an. Sie erhalten auf Wunsch auch verschiedene Diätkosten. Wir führen das Gütezeichen RAL für Diätverpflegung.

Die Verordnungen Ihres Badearztes hier am Kurort bestimmen Ihren Therapieplan. Alle Behandlungen und Anwendungen erhalten Sie in unserem neuen, aufs Modernste ausgestatteten Kurmittelhaus.

Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH, Kurpromenade 1, 06905 Bad Schmiedeberg, info@eisenmoorbad.de | Seitenanfang