Anschlussheilbehandlung
Die Anschlussheilbehandlung ist eine Form der medizinischen Rehabilitation, die sich unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließt.
Ziel der Anschlussheilbehandlung (AHB) ist die Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens. Es gilt vor allem, verloren gegangene Funktionen wiederzuerlangen oder bestmöglich zu kompensieren. Mit der Anschlussheilbehandlung wird weitestgehend die Forderung verwirklicht, möglichst früh mit der Rehabilitation zu beginnen, um so eine Verbindung von akut stationärer und rehabilitativer Behandlung zu erreichen. Anschlussheilbehandlungen können insbesondere nach orthopädischen, gynäkologischen, onkologischen, neurochirurgischen und traumatologischen Eingriffen, nach Herzinfarkten, Gehirnschädigungen sowie auch bei anderen schweren Erkrankungen verordnet werden.
Anspruch auf Anschlussrehabilitation haben auch Patienten, die nicht mehr im Berufsleben stehen. Eine Altersbegrenzung sieht das Gesetz nicht vor. Sprechen Sie vor oder während Ihres Krankenhausaufenthaltes mit dem behandelnden Arzt oder dem Sozialarbeiter. Der Sozialdienst des Krankenhauses leitet die Anschlussheilbehandlung ein.
Die Anschlussheilbehandlung ist einem Krankenhausaufenthalt gleichzusetzen. Sie müssen deshalb für längstens 28 Tage zuzahlen. Die Zahlungen der Eigenbeteiligung, die im Kalenderjahr bereits geleistet wurden, werden angerechnet. In Abhängigkeit von Ihrem Einkommen besteht die Möglichkeit, von dieser Eigenbeteiligung befreit zu werden. Eine entsprechende Beratung erhalten Sie von der Rentenversicherung oder Krankenkasse.

