Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH gültig ab 01.07.2022

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil des zwischen dem Kunden und der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH (nachfolgend EMBS) zustande kommenden Vertrages, sofern diese wirksam vereinbart worden sind.

Sie gelten für unsere Pauschalangebote (welches Pauschalreisen sind), für Übernachtungsleistungen mit Verpflegung (nachfolgend Übernachtungsleistungen) sowie für private Therapieleistungen (nachfolgend Therapieleistungen) und ergänzen und nehmen Bezug auf die jeweils geltenden Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), für das Pauschalreiserecht sind das die §§ 651a-y BGB und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB).

Sollten einzelne Bedingungen nur für Pauschalreisen oder Übernachtungsleistungen oder Therapieleistungen gelten, dann wird dies in den Bedingungen verdeutlicht.

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch!

Die EMBS verwendet in ihren AGB die Anrede: Kunde. Mit dieser Anrede sind natürliche Personen als auch Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit zutreffend, gemeint. Der Einfachheit halber wird auf die weibliche Anrede verzichtet.

1. Vertragsschluss
1.1. Grundlage des Angebotes der EMBS sind die Ausschreibungen (Katalog, Flyer, Homepage der EMBS) und die ergänzenden Informationen der EMBS für die jeweilige Kur bzw. das jeweilige Angebot.
1.2. Angaben zu Leistungen der EMBS in Katalogen, Flyern oder auf Onlineportalen, die nicht von der EMBS herausgegeben oder veröffentlicht werden, sind für die EMBS nicht verbindlich, außer die EMBS erklärt sich mit der Leistungserbringung einverstanden.
1.3. Der Kunde kann sich bei der EMBS mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Brief, per E-Mail, per Fax anmelden. Die Anmeldung ist das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
1.4. Der Kunde, welcher die Buchung für andere Personen vornimmt, haftet für die vertraglichen Verpflichtungen der anderen Personen, wie für seine eigenen, sofern er dies gesondert und ausdrücklich erklärt hat.
1.5. Mit Zugang der Annahmeerklärung der EMBS, die keiner bestimmten Form bedarf, kommt der Vertrag zustande.
1.6. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde eines Pauschalangebotes/von Übernachtungsleistungen eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die vom Kunden gebuchten Leistungen enthält.
1.7. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung eines Pauschalangebotes/von Übernachtungsleistungen von der Anmeldung des Kunden ab, so liegt damit ein neues Angebot der EMBS vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist.
1.8. Die gemäß Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 des EGBGB gemachten Angaben werden Inhalt des Vertrages eines Pauschalangebotes, es sei denn, der Kunde und die EMBS haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2. Hinweis zum Widerrufsrecht
2.1. Die EMBS weist darauf hin, dass für Verträge, die mittels Fernkommunikationsmittel (Briefe, Telefon, E-Mails, Fax) geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, bei Pauschalreisen insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Punkt 9 dieser AGB).
2.2. Ist der Kunde eine natürliche Person, besteht dann ein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume der EMBS bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und eines Mitarbeiters der EMBS an einem Ort geschlossen wurde, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden.

3. Datenschutz
Unsere Erklärungen zum Schutz der Daten des Kunden sind in unseren Datenschutzhinweisen zu finden.

4. Therapie- bzw. Kurfähigkeit
Für die Nutzung unserer Einrichtungen ist es unbedingt erforderlich, dass eine Therapie- bzw. Kurfähigkeit besteht. Das An- und Auskleiden, die Einnahme der Mahlzeiten, das Aufsuchen der Behandlungsräume und des Speisesaals muss der Kunde selbstständig vornehmen können. Bei Pflegebedarf kann der Kunde einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

5. Reisepreis
Es gelten bei Vertragsschluss die gültigen Preise der EMBS.

6. Zahlung
6.1. Mit der Buchungsbestätigung über ein Pauschalangebot erhält der Kunde einen Sicherungsschein. Dieser Sicherungsschein bestätigt, dass zwischen der EMBS und einem Dritten ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht. Mit Erhalt des Sicherungsscheines ist die EMBS berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
6.2. Übernachtungsleistungen und Therapieleistungen sind ebenfalls im Voraus zu zahlen.
6.3. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Zahlungsaufforderung ist der Kunde verpflichtet, 10 % des Leistungspreises innerhalb der in der Zahlungsaufforderung genannten Frist zu zahlen. Die Frist für die Zahlung des weiteren Betrages wird ebenfalls in der Zahlungsaufforderung gesetzt, die vom Kunden zu beachten ist.
6.4. Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Beginn des Aufenthaltes verpflichten den Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Leistungspreises nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Zahlungsaufforderung sowie des Sicherungsscheins bei Pauschalangeboten.
6.5. Im Übrigen sind die Leistungen nach Rechnungsstellung sofort fällig und zu zahlen.
6.6. Zahlt der Kunde im Voraus aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht gemäß der Zahlungsaufforderung, dann ist die EMBS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Entschädigungskosten gemäß Ziffer 9 geltend zu machen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.

7. Leistungsänderungen
7.1. Unerhebliche Leistungsänderungen vor Beginn des Aufenthaltes, einseitige Änderungsmöglichkeit durch die EMBS
Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die sich nach Vertragsabschluss ergeben und nicht wider Treu und Glauben der EMBS herbeigeführt worden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Auf diese Änderungen wird die EMBS ab Kenntnis auf einem dauerhaften Datenträger verständlich und in hervorgehobener Weise hinweisen. Das Recht zur Geltendmachung von Mängeln bleibt unberührt.
7.2. Erhebliche Leistungsänderungen vor Beginn des Aufenthaltes
Bei erheblichen Leistungsänderungen kann die EMBS dem Kunden ab Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger vor Aufenthaltsbeginn eine Vertragsänderung oder eine Ersatzleistung unterbreiten. Die Vertragsänderung/Ersatzleistung kann im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Leistung auch zu Mehrkosten führen. Die EMBS hat hier den Kunden gemäß Artikel 250 § 10 EGBGB zu informieren. Dem Kunden wird zur Annahme eine angemessene Frist durch die EMBS gesetzt. Der Kunde hat aber auch das Recht, in dieser gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt sich der Kunde in der gesetzten Frist nicht zur Vertragsänderung oder zur Ersatzleistung und hat er auch den Rücktritt nicht erklärt, gilt die Annahme zur Vertragsänderung als erfolgt. Weist die Leistung nicht eine gleichwertige Beschaffenheit im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten auf oder ist die gleichwertige Beschaffenheit zwar gegeben, aber die Leistung mit geringeren Kosten für die EMBS verbunden als die ursprüngliche, dann hat die EMBS den Preis entsprechend zu mindern oder den Mehrbetrag zu erstatten gemäß § 651m BGB. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert die EMBS den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Ferner gelten bezüglich des Rücktritts die weiteren Regelungen des § 651g Absatz 3 Satz 1 BGB. Ansprüche des Kunden nach § 651i Absatz 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
7.3. Leistungsänderungen nach Vertragsbeginn wegen Therapieunverträglichkeit
Es ist möglich, dass aus medizinischen Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nach Aufenthaltsbeginn festgestellt wird, dass einzelne Therapien nicht, wie vereinbart, abgegeben werden können. Dies ist kein Mangel der Leistungen der EMBS. Die EMBS wird aber, sofern es ihr möglich und zumutbar ist, eine Änderung der Leistungen anbieten. Die Änderungen der Leistungen können zu einer entsprechenden Preisänderung führen.

8. Ersatzkunden
Vor Aufenthaltsbeginn kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist in Papierform oder per E-Mail verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Vertrag eintritt. Die EMBS kann dem Wechsel in der Person des Kunden widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Anforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Kunde und der in den Vertrag eintretende Dritte haften als Gesamtschuldner für den Leistungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für die Umbuchung wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,00 € geltend gemacht. Der Nachweis, dass niedrigere oder keine Umbuchungskosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen.

9. Rücktritt vor Aufenthaltsbeginn bei einem Pauschalangebot oder bei Übernachtungsleistungen
9.1. Der Kunde kann jederzeit vor Aufenthaltsbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der EMBS. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann die EMBS eine angemessene Entschädigung verlangen. Die EMBS pauschalisiert den Ersatzanspruch entsprechend der nachstehenden Gliederung wie folgt:

- bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn……………………………......10 % des Leistungspreises
- vom 29. bis 22. Tag vor Aufenthaltsbeginn…………………….30 % des Leistungspreises
- vom 21. bis 15. Tag vor Aufenthaltsbeginn…………………….35 % des Leistungspreises
- vom 14. bis 7. Tag vor Aufenthaltsbeginn……………………....45 % des Leistungspreises
- ab 6. Tag bis 1. Tag vor Aufenthaltsbeginn……………………. 55 % des Leistungspreises
- bei Nichtantritt oder Absage am Tag des Aufenthaltsbeginns..75 % des Leistungspreises

Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der EMBS durch den Rücktritt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer als die geltend gemachte Entschädigungspauschale entstanden ist.
9.2. Eine Entschädigung kann die EMBS nicht verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung des Vertrages oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

10. Umbuchungen
10.1. Grundsätzlich hat der Kunde nach Vertragsschluss keinen Anspruch auf eine Umbuchung, z. B. hinsichtlich der Unterkunft. Ist die Umbuchung der EMBS möglich und zumutbar, dann wird diese durchgeführt zu den zum Zeitpunkt der Umbuchung gültigen Preisen und gegen ein pauschales Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,00 €. Der Nachweis, dass niedrigere oder keine Umbuchungskosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen.
10.2. Bis zum 30. Tag vor Aufenthaltsbeginn kann eine einmalige Umbuchung des Aufenthaltstermins, soweit es der EMBS möglich ist, erfolgen. Ab dem 29. Tag vor Aufenthaltsbeginn handelt es sich bei einer Änderung des Aufenthaltstermins um einen Rücktritt vom Vertrag in Verbindung mit der Neubuchung eines Aufenthaltes, es fallen hier dann die im Punkt 9.1. genannten Rücktrittskosten an, jedoch kein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,00 €.

11. Leistungsabbruch und nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Kunden
Wird der Aufenthalt nach Antritt abgebrochen oder Leistungen nicht in Anspruch genommen und liegen die Gründe dafür in der Sphäre des Kunden, z. B. Krankheit, dann erfolgt keine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen, außer die EMBS erspart dadurch Aufwendungen, erlangt etwas durch eine anderweitige Verwendung der gebuchten Leistungen oder erhält Erstattungen anderer Leistungserbringer. Sofern das Entgelt für die gebuchte - aber nicht in Anspruch genommene - Leistung noch nicht bezahlt ist, wird als Ersatz der gesamte Leistungspreis geltend gemacht, außer die EMBS erspart dadurch Aufwendungen, erlangt etwas durch eine anderweitige Verwendung der gebuchten Leistungen oder erhält Erstattungen anderer Leistungserbringer.

12. Reiseversicherungen bei Pauschalkuren und Übernachtungsleistungen
Zur Vermeidung von finanziellen Einbußen sollte der Kunde eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Der Kunde hat ferner die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.

13. Rücktritt der EMBS vor Aufenthaltsbeginn
13.1. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
Haben sich für den Aufenthalt weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet, kann die EMBS vom Vertrag zurücktreten in der vertraglich festgelegten Frist, jedoch spätestens
a) 20 Tage vor Aufenthaltsbeginn bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als sechs Tagen,
b) sieben Tage vor Aufenthaltsbeginn bei einer Aufenthaltsdauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Aufenthaltsbeginn bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als zwei Tagen.
13.2. Außergewöhnliche Umstände
Auch bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (Begriffserläuterung, siehe Punkt 9.2. Satz 2), die eine Vertragserfüllung verhindern, kann die EMBS vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.
13.3. Folgen des Rücktritts
Bei einem Rücktritt nach 13.1. oder 13.2. verliert die EMBS den Anspruch auf den vereinbarten Aufenthaltspreis.

14. Kündigung durch die EMBS nach Antritt des Aufenthaltes
14.1. Ist der Kunde nicht kur- bzw. reisefähig gemäß Punkt 4 und kann die weitere Durchführung des Aufenthaltes auch nicht durch einen Pflegedienst oder durch eine Begleitperson unverzüglich realisiert werden, dann kann die EMBS den Vertrag nach Abmahnung mit angemessener Fristsetzung fristlos kündigen. Die EMBS wird den Kunden bei der Organi-sation der Heimreise unterstützen.
14.2. Die EMBS kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der gebuchten Leistung ungeachtet einer Abmahnung des Eisenmoorbades nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
14.3. Kündigt die EMBS im Falle des Absatzes 1 und 2, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis, sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich eventueller Erstat-tungen von Leistungsträgern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

15. Obliegenheit und Rechte des Kunden bei Mängeln eines Pauschalangebotes/von Übernachtungsleistungen
15.1. Der Kunde hat Mängel unverzüglich der EMBS anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige und konnte deswegen die EMBS keine Abhilfe schaffen, dann kann der Kunde keine Minderung und keinen Schadensersatz verlangen.
15.2. Die einzelnen Rechte des Kunde bei Mängeln von Pauschalangeboten sind in § 651i Absatz 3 Satz 1 Nr. 1-7 BGB benannt und die Voraussetzungen der Rechte in den §§ 651i bis 651o BGB aufgeführt.
15.2.1. Abhilfe: Verlangt der Kunde die Abhilfe des Mangels, ist dieser durch die EMBS zu beseitigen. Ist die Beseitigung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann die EMBS die Abhilfe verweigern. Kann die EMBS die Abhilfe nicht verweigern und hat der Kunde zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist gesetzt und ist diese verstrichen ohne Abhilfe, dann kann der Kunde selbst den Mangel beseitigen und Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Kann die EMBS die Abhilfe verweigern oder liegt ein erheblicher Mangel vor, hat die EMBS eine gleichwertige Ersatzleistung im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten anzubieten. Kann eine gleichwertige Ersatzleistung nicht angeboten werden, wird die EMBS eine angemessene Herabsetzung des Preises gewähren. Lehnt der Kunde die Ersatzleistung ab, da sie nicht gleichwertig oder die Minderung unangemessen ist oder kann die EMBS keine Ersatzleistung anbieten, dann behält die EMBS hinsichtlich der erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen den Anspruch auf den Leistungspreis. Das Leistungsentgelt für nicht mehr zu erbringende Leistungen wird dem Kunden, sofern bereits durch den Kunden geleistet, zurückerstattet.
15.2.2. Kündigung: Wird der Aufenthalt durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde kündigen. Die Kündigung ist erst wirksam, wenn die EMBS eine angemessene Frist hat verstreichen lassen ohne Mängelbeseitigung.
15.2.3. Minderung: Für die Dauer des Mangels kann der Kunde den Vertragspreis mindern.
15.2.4. Schadensersatz: Bei einem Leistungsmangel kann der Kunde neben Minderung und Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Kunde oder ein Dritter oder unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände haben den Schaden verursacht.
15.3. Adressat von Mängelanzeigen
Mängelanzeigen nehmen unsere Rezeptionen entgegen. Darüber hinaus kann der Kunde seine Beschwerden an die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH, Kurpromenade 1, 06905 Bad Schmiedeberg, E-Mail: verwaltung@eisenmoorbad.de, Tel.: 034925 6-0, Fax: 034925 6-29 00 richten.

16. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung der EMBS ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Das Gleiche gilt, soweit die EMBS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die EMBS haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet worden sind.
Die EMBS haftet nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch schuldhaftes Verhalten des Kunden verursacht worden.

17. Verjährung von Ansprüchen
Die unter Punkt 15.2.1.-15.2.4. bezeichneten Ansprüche bzw. die in § 651i Absatz 3 BGB erklärten Ansprüche verjähren in in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Aufenthalt dem Vertrag nach enden sollte. In allen anderen Fällen gilt die zutreffende gesetzliche Verjährungsfrist.

18. Rechtswahl/Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.
Der Kunde als natürliche Person kann die EMBS nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen der EMBS gegen den Kunden als natürliche Person ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Mit Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind und mit Personen, die ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird vereinbart, dass sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der EMBS bestimmt.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der vorstehenden Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der vorstehenden Bestimmungen zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

20. Verbraucherstreitbeilegung
Die EMBS ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen nicht verpflichtet und nimmt an diesen Verfahren auch nicht freiwillig teil. Die EMBS weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission, https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE, hin.

Leistungsanbieter:
Eisenmoorbad
Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH
vertreten d. d. Geschäftsführer und Kurdirektor
Herrn Deddo Lehmann
Kurpromenade 1
06905 Bad Schmiedeberg

 

Stand der Geschäftsbedingungen: Juni 2022