Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH

Lesen Sie bitte unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen in Ruhe und mit Sorgfalt durch, damit Sie bereits bei der Auswahl der Reise genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und was Sie zu beachten haben. Auch Pauschalen im Kur und Bäderbereich unterliegen dem Reisevertragsrecht. Deshalb wurden unsere Reisebedingungen auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Reisebüro-Verbandes e.V. erstellt. Damit bestehen in Ihrem und in unserem Interesse klare Rechtsverhältnisse, die bei der Buchung als von Ihnen anerkannt gelten.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bei der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH bietet der Gast der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, soll jedoch schriftlich erfolgen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt damit ein neues Angebot der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.

2. Bezahlung

Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch 250,- € zu zahlen. Der Gast erhält einen Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Der Restbetrag ist auf Anforderung vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb 3 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den darauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklich einer schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt von der Reise anbieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH pauschalisiert den Schadenersatzanspruch entsprechend der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt:

  • bei Kündigung von 30 Tagen oder mehr vor dem Ankunftstermin kostenfrei
  • vom 29. bis 22. Tag vor dem Ankunftstermin 25 % des Reisepreises
  • vom 21. bis 15. Tag vor dem Ankunftstermin 35 % des Reisepreises
  • vom 14. bis 7. Tag vor dem Ankunftstermin 40 % des Reisepreises
  • ab 6. Tag vor dem Ankunftstermin 50 % des Reisepreises

Bei einer Absage am Anreisetag, Nichtantritt oder bei Antritt der Reise und vorzeitigem Abbruch gilt als Schadenersatz der volle Reisepreis. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH berechnet für durchgeführte Umbuchungen, welche auf Verlangen des Gastes erfolgen, eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,- € je Umbuchung.

6. Rücktritt und Kündigung durch die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH

Die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende oder Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die dem der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn sie die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist sowie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH keinen Gebrauch macht.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH als auch der Kunde den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.

8. Haftung der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH

Die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen


Die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

9. Gewährleistung

A: Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH kann auch in einer Weise Abhilfe schaffen, indem sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

B: Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufes der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

C: Kündigung des Vertrages
Leistet die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt sie, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistungen erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Er schuldet der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entsprechenden Teil des Reisepreises, soweit die Leistungen für ihn von Interesse waren.

D: Schadenersatz
Sofern die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.

10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH ist auf dendreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet worden sind.

11. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der v.g. Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Kunden verjähren in 3 Jahren nach Beendigung der Reise.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand

Der Kunde kann die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich.

Stand: 2006

Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH, Kurpromenade 1, 06905 Bad Schmiedeberg, info@eisenmoorbad.de | Seitenanfang